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BGH, 13.03.2002 - XII ZR 10/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Steuererstattungsanspruch - Gesamtgläubiger - Ausgleich im Innenverhältnis
- Judicialis
BGB § 430; ; BGB § 426; ; AO § 44 Abs. 1; ; EStG § 26; ; EStG § 26 b
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426
Ausgleich von Steuererstattungen unter Ehegatten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 13.03.2002 - XII ZR 10/00
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO a.F. in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277). - BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87
Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von …
Auszug aus BGH, 13.03.2002 - XII ZR 10/00
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergeben sich die geltend gemachten Ansprüche zwar nicht aus § 430 BGB, da zusammen veranlagte Ehegatten hinsichtlich eines Steuererstattungsanspruchs nicht Gesamtgläubiger sind (BFH, Urteil vom 25. Juli 1989 - VII R 118/87 - BStBl. 1990 II., 41, 42 und vom 19. Oktober 1982 - VII R 55/80 - BStBl. 1983 II., 162, 163 f.). - BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 13.03.2002 - XII ZR 10/00
Insoweit ist weder von einer ehebedingten Zuwendung des Klägers auszugehen, noch wird der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB durch die güterrechtlichen Vorschriften über den Zugewinnausgleich verdrängt (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1987 - IVb ZR 94/86 - FamRZ 1987, 1239, 1240). - BFH, 19.10.1982 - VII R 55/80
Zusammenveranlagung - Ehegatten - Aufrechnung - Erstattung
Auszug aus BGH, 13.03.2002 - XII ZR 10/00
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergeben sich die geltend gemachten Ansprüche zwar nicht aus § 430 BGB, da zusammen veranlagte Ehegatten hinsichtlich eines Steuererstattungsanspruchs nicht Gesamtgläubiger sind (BFH, Urteil vom 25. Juli 1989 - VII R 118/87 - BStBl. 1990 II., 41, 42 und vom 19. Oktober 1982 - VII R 55/80 - BStBl. 1983 II., 162, 163 f.).
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
Erstattungsberechtigung von Ehegatten für ESt-Vorauszahlungen bei nachträglicher …
Es mag sein, dass nach der vertraglichen Regelung das Innenverhältnis zwischen den Eheleuten dahingehend ausgestaltet war, dass bei der Aufteilung der gemeinsamen Steuerschulden bzw. der Einkommensteuer-Vorauszahlungen die Höhe der beiderseitigen Einkünfte zu berücksichtigen ist und E damit für den Fall einer nochmaligen Inanspruchnahme durch das FA als Folge der auf Antrag der Klägerin durchgeführten getrennten Veranlagung bzw. Anrechnung der hälftigen Einkommensteuer- Vorauszahlungen auf die Steuerschuld der Klägerin gegen diese einen Anspruch auf Aufwendungsersatz hätte (vgl. hierzu BGH- Urteil vom 20. März 2002 XII ZR 176/00, NJW 2002, 1570; BGH-Beschluss vom 13. März 2002 XII ZR 10/00, FuR 2002, 498).